Klage gegen Allergan wegen Krebsrisiko – Natrelle Implantate

Klage gegen Allergan wegen Krebsrisiko

Unsere Mandantin macht Schadensersatz gegen Allergan wegen des Krebsrisikos geltend, das von den texturierten Brustimplantaten der Marke „Natrelle“ ausgeht.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teilen wir Ihnen unter Vorlage einer entsprechenden Vollmacht mit, dass wir Frau K. E. in der o.g. Angelegenheit anwaltlich vertreten.

Bei unserer Mandantin wurden am x4.xx.2014 in Ingolstadt texturierte Brustimplantate der Marke „Natrelle“ Ihrer Firma eingesetzt, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Dezember 2018 wegen des dringenden Verdachts der Gefahr der Krebserregung, insbesondere im Zusammenhang mit der Entstehung anaplastischer großzelliger Lymphome (ALCL)  zurück gerufen wurden, wovon unsere Mandantin allerdings keine Kenntnis erlangte.

Seit Ende November litt unsere Mandantin unter lageabhängigen mittelgradigen Schmerzen in der linken Brust, sowie unter Schlafstörungen und einem leichten Fieber. 

Am xx.xx.20xx wurden deutlich erhöhte Entzündungswerte und ein geschwollener Lymphknoten im linken Achselbereich unserer Mandantin diagnostiziert, was in der Gesamtbetrachtung die Gefahr eines Implantatdefekts und/oder einer beginnenden Malignität aufgrund der krebserregenden Zusammensetzung und Verarbeitung der Implantate nahe legte.

Klage gegen Allergan wegen Krebsrisiko
Klage gegen Allergan wegen Krebsrisiko

Am 0x.0x.202x ließ unsere Mandantin die Brustimplantate aufgrund der weiterhin bestehenden Beschwerden entfernen, was aufgrund der starken Verkapselung der Implantate 5 statt der geplanten 3 Stunden dauerte, und deutlich verschlimmerte Operationswunden verursachte.

Sie leidet seither unter depressiven Belastungsstörungen, Angststörungen bezüglich des potentiellen Einsatzes neuer Implantate und eines gestörten Selbstbilds als Frau und Selbstwertgefühls aufgrund der nunmehr „leeren“ Brusthöhle.

Dies wird noch durch die niederschmetternde Prognose verstärkt, wonach ein Brustaufbau mittels Lipofilling bei unserer Mandantin keinen Erfolg verspricht, da die Brustimplantate Ihrer Firma aufgrund ihrer texturierten Oberfläche besonders stark mit der Brust verwachsen waren, sodass nicht genug intaktes Brustgewebe zum Anwachsen des Eigenfetts verbleibt.

Die Brust unserer Mandantin ist somit dauerhaft massiv beschädigt und entstellt, sodass auch in Zukunft mit fortgesetzten schwerwiegenden körperlichen und psychologischen Beschwerden zu rechnen ist.

In Anbetracht der Ausgleichungs- und Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes ist aufgrund der massiv erhöhten Krebsgefahr, sowie der körperlichen und psychologischen Folgen des Einsatzes der krebserregenden Implantate, und der Notwendigkeit von deren Austausch, ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 100.000,00 € angemessen.

Die Kosten für den Austausch der Implantate, welche durch Sie zu ersetzen sind, betrugen zudem umgerechnet mindestens 11.160,00 €.

Zudem sind Sie als Hersteller der krebserregenden Implantate verpflichtet, für sämtliche zukünftig aufgrund des Einsatzes dieser Implantate bei Frau Winter auftretenden körperlichen, psychischen und wirtschaftlichen Schäden aufzukommen,

wobei der Wert dieser Zukunftsschäden angesichts der lebenslang massiv erhöhten Krebsgefahr mit einem Wert von mindestens 50.000,00 € anzusetzen ist.

Sie sind daher als Hersteller der krebserregenden Implantate gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 ProdHaftG in Verbindung mit § 249 Abs. 1 BGB aufgefordert, Ihre oben genannte Haftung bis spätestens zum 02.xx.202x dem Grunde und der Höhe nach verbindlich anzuerkennen.

Sollten Sie dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachkommen, werden wir zur Durchsetzung der berechtigten Interessen unserer Mandantin eine Zivilklage gegen Sie anstrengen.

Mit freundlichen Grüßen,

Patientenanwalt AG

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