Medizinprodukthaftung

Produkthaftung bei Medizinprodukten

Die Produkthaftung – oft die einzige Hoffnung eines Patienten auf Schadensersatz

Wenn ein Patient eine schwere Operation über sich ergehen lassen muss, ist das schon kräftezehrend genug. Das gilt erst recht, wenn es dabei um das Einsetzen von künstlichen Hüftgelenken oder Knieprothesen geht. So zieht so ein Eingriff eine lange Zeit der Heilung und der Rehabilitation nach sich und kann sich ohnehin schon schwerwiegend auf die berufliche und wirtschaftliche Situation des Patienten auswirken. – Wenn die Schmerzen dann nicht besser sondern schlimmer werden, weil ein verabreichtes Arzneimittel oder das Implantat selbst fehlerhaft sind, dann ist die Produkthaftung oft die einzige Hoffnung auf Schadensersatz, die der Patient hat. Doch was wird unter „Produkthaftung“ verstanden?

Die Produkthaftung im Medizinrecht
Die Produkthaftung im Medizinrecht ist dafür da, die Patienten vor der Gefahr eines fehlerhaften Produktes oder Arzneimittels zu schützen. Es ist also eine sogenannte „Gefährdungshaftung“. Dabei ist es völlig unerheblich, ob und wen ein Verschulden trifft. Hat  ein Patient zum Beispiel durch brüchige Hüftprothesen  einen Schaden erlitten und kann dies vor Gericht glaubwürdig darstellen, dann muss der Hersteller dafür haften und zahlen. Hat der Patient aufgrund eines nicht verträglichen Medikamentes Schaden erlitten, dann ist das ein Fall für die Arzneimittelhaftung.

Patienten sollten schnell handeln – bei Produkthaftung sofort zum Anwalt
Wenn ein geschädigter Patient sich sein Recht gegen den Hersteller erstreiten will, dann sollte er das immer möglichst schnell machen. Auch beim Einklagen der Produkthaftung gibt es eine Verjährungsfrist, die es zu beachten gilt. Aus diesem Grund ist es für geschädigte Patienten dringend erforderlich auf schnellstem Weg einen versierten Anwalt für Medizinrecht aufzusuchen.

Als Patient haben Sie Rechte! – Nutzen Sie sie!
Als Patient haben Sie Rechte! Und Sie haben das Recht auf Ansprüche, wenn Sie geschädigt worden sind! Es ist Ihr Recht beides vor Gericht zu verteidigen: Patientenrechte und die daraus resultierenden Ansprüche!
Wir die Anwälte der Patientenanwalt AG helfen Ihnen dabei. Wir stehen an Ihrer Seite und gehen jeden Schritt in Ihrem Rechtsstreit mit Ihnen. Sie wollen Ihr Recht – Wir holen das Beste davon für Sie heraus! Verlassen Sie sich darauf: Wir machen ds für Sie!

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Medizinprodukthaftung

Ihr Anwalt für Medizinprodukthaftung

Immer wieder gibt es Fälle in denen fehlerhafte Medizinprodukte bei Patienten eingesetzt wurden. Dabei sind zum Beispiel Patienten mit einem Herzschrittmacher, einer Hüftprothese oder Brustimplantaten betroffen. Wurden fehlerhafte Produkte eingesetzt, entstehen Ansprüche auf ein Schmerzensgeld. Sofern der Schaden durch einen materiellen Fehler entstanden ist, wird der Hersteller des Produktes zur Rechenschaft gezogen. Es gibt hingegen auch Fälle, in denen ein Behandlungsfehler vorliegt. Dabei war bereits bekannt, dass ein Produkt fehlerhaft ist und vom Hersteller davor gewarnt, das Produkt zu verwenden und ein Rückruf wurde veranlasst. Hat ein Mediziner Herzschrittmacher, Prothese oder Implantat dennoch verwendet, werden Arzthaftungsansprüche geltend. Der Mediziner hat gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen und muss für den entstandenen Schaden aufkommen.
Wir sind Anwalt für Medizinprodukthaftung und vertreten die Interessen von Patienten, die Opfer eines fehlerhaften Produktes wurden. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie einen Schaden von einem Medizinprodukt davongetragen haben. Schildern Sie uns in einem unverbindlichen Gespräch Ihren Fall und Sie erhalten von uns eine erste Einschätzung, welche Anspruchshöhe zu erwarten ist und wie die Erfolgsaussichten sind. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Nachricht.

Was wird unter Medizinprodukthaftung verstanden?

Im Medizinrecht dient die Produkthaftung dem Schutz des Patienten vor Schäden durch fehlerhafte Produkte. Als Medizinprodukt werden im Medizinproduktegesetz unter anderem folgende Produkte gezählt:

  • Herzschrittmacher
  • Sehhilfen
  • Implantate
  • Katheter
  • Röntgengeräte
  • Injektion
  • Geräte zur Infusion
  • Transfusion
  • humanmedizinische Produkte
  • ärztliche Instrumente

Im Zusammenhang mit der Medizinprodukthaftung wird von einer „Gefährdungshaftung“ gesprochen. Das bedeutet, dass unabhängig davon, ob der Produzent den Fehler verschuldet hat, dieser in der Haftung steht und für eine Entschädigung aufkommen muss. Ein Produkt gilt laut § 3 ProdHaftG als fehlerhaft, „wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise erwartet werden kann“. Nach § 1 Abs. 4 ProdHaftG liegt die Beweislast beim Geschädigten. Das bedeutet, dass der Patient beweisen muss, dass das Produkt fehlerhaft war und Ursache des gesundheitlichen Schadens ist.

Warum einen spezialisierten Anwalt für Medizinprodukthaftung hinzuziehen?

Wenn Sie von einem fehlerhaften Medizinprodukt einen Schaden davongetragen haben, stehen Ihnen Rechte zu. Doch es ist schwer zu beweisen, dass das Produkt Ursache der Schädigung war. Zudem sind Hersteller juristisch gut abgesichert. Um die Erfolgsaussichten auf eine angemessene Entschädigung zu erhöhen ist es ratsam, einen auf Medizinprodukthaftung spezialisierten Anwalt zu Hilfe zu ziehen. Machen Sie mit einem Fachanwalt von Ihren Rechten Gebrauch.
Gerne stehen Ihnen unsere erfahrenen Anwälte zur Seite und helfen Ihnen dabei, vor Gericht Ihre Ansprüche geltend zu machen. Dafür setzen wir uns mit Leidenschaft, Erfahrung und einer individuellen Vorgehensweise ein. Unser Ziel ist es, ein angemessenes Schmerzensgeld oder Schadensersatz vor Gericht zu erstreiten.