von Chris Zierhut | Arzthaftungsrecht
Auch wenn es sich um eine stationäre Behandlung handelt, unterliegt das Behandlungsverhältnis dem Privatrecht. Das gilt unabhängig davon, ob die Klinik privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich organisiert ist. Der Behandlungsvertrag kommt unmittelbar zwischen einem...
von Chris Zierhut | Arzthaftungsrecht
Auch die Krankenhausträger haften unter Umständen für das Verschulden der Ärzte aus Deliktsrecht. Die Organhaftung So werden die Krankenhausträger in der Rechtsform der juristischen Person betrieben. Als solche müssen sie für ihre verfassungsmäßigen Vertreter...
von Chris Zierhut | Arzthaftungsrecht
Bei den beamteten Ärzten bestimmt sich die Haftung aus unerlaubter Handlung ausschließlich nach § 839 Abs. 1 BGB. Fällt einem beamteten Arzt nur Fahrlässigkeit zur Last, kann er nach § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB nur subsidiär in Anspruch genommen werden, während der...